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Die Schulordnung der THS Stand Februar 2009 Soziales Verhalten - Umgang miteinander
Eine Schule ist eine Gemeinschaft, in der jeder seinen Beitrag leisten muss, damit das Zusammenleben funktioniert.
1. Störe niemanden beim Lernen und Spielen. 2. Tue niemandem weh. 3. Beleidige niemanden. 4. Tobe und drängele nicht in Räumen, Fluren sowie am und im Bus.
Lernbereitschaft - Verhalten im Unterricht Jeder hat das Recht und die Pflicht in der Schule zu lernen. Damit das möglich ist, müssen Regeln eingehalten werden.
1. Bereite dich auf den Unterricht vor: z.B. Hausaufgaben machen, und Materialien mitbringen. 2. Komme pünktlich zum Unterricht. 3. Unterlasse alle Störungen. 4. Im Unterricht wird nicht gegessen, getrun- ken oder Kaugummi gekaut. 5. Alles, was vom Unterricht ablenken kann, bleibt zu Hause.
Umgang mit Sachen und Räumen Räume, Mobiliar, Bücher, Arbeitsmaterialien kosten die Steuerzahler, also auch eure Eltern, sehr viel Geld. Deshalb müssen wir damit sorgsam umgehen. 1. Vermeide Abfall 2. Wirf Papier, Glas, Kaugummi und andere Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter. 3. Schone Stühle, Tische und alle andere Einrichtungsgegenstände. 4. Unterlasse es, Wände, Türen und andere Flächen zu beschmieren und zu besprühen. 5. Halte die "Ordnung" der Cafeteria ein. Allgemeine Bestimmungen
Die folgenden Regeln müssen grundsätzlich an Schulen eingehalten werden. 1. Das Schulgrundstück darf während des Schul- tages aus versicherungsrechtlichen Grün- den nicht ohne Erlaubnis verlassen werden. 2. Beurlaubungen müssen im Vorfeld von der Schule ge- nehmigt werden. 3. Im Krankheitsfall erhält die Schule rechtzeitig eine Entschuldigung. 4. Arztbesuche erledige möglichst nicht während der Unterrichtszeit. 5. Bringe keine Gegenstände mit in die Schule, die die Sicherheit und Gesundheit gefährden: z.B. Laserpointer, Messer. 6. Benimm dich rücksichtsvoll und zivilisiert, unterlasse z.B. das Spuchen und üble Beschimpfungen. 7. Gefährde andere nicht mit Fahrradfahren, Skateboardfahren, Schneeballwerfen und auf dem Schulhof. 8. Toiletten sind keine Aufenthaltsräume und sind sauber zu hinterlassen. 9. Zeige Verantwortuzng - schaue nicht weg, wenn sich andere falsch verhalten.
Maßnahmen 1. Bei Verstößen gegen die Schulordnung werden von den Lehrerinnen und Lehrern bzw. von der Schulleitung geeignete Maßnahmen angeordnet. 2. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Ver - stößen werden die Maßnahmen des Hessischen Schulgesetzes angewendet. 3. Für mutwillige und grob fahrlässige Zerstörung oder Beschädigung haften die Erziehungsberechtigten des Verursachers.
Wir haben die Schulordnung gelesen. Ich bemühe mich, die Regeln einzuhalten. Wenn ich dagegen verstoße, muss ich mit Maßnahmen rechnen.
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